Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 10/2016

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage, auf der die Pix Software GmbH ihre Lieferungen und Leistungen erbringt. Sie dienen der Vereinfachung unseres Geschäftsablaufs. Ihre Belange als Kunde sind uns wichtig. Sollten Sie an Regelungen in unseren Geschäftsbedingungen Kritik haben, so teilen Sie uns diese bitte mit. Wir werden dann mit Ihnen gemeinsam eine Lösung suchen.

1. Allgemeines

1.1 Pix Software GmbH (nachfolgend "Anbieter") erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden, auch wenn der Anbieter nicht ausdrücklich widersprochen hat, keine Anwendung.

1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistung durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenen Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertragsschluss kommt zustande, indem der Kunde unser Angebot inklusive dem Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung und Hosting von Atlassian-Produkten und ggf. das beigefügte Bestellformular unterschrieben an uns schriftlich (Ziffer 16.1 S.3) zurücksendet und der Anbieter die Annahme schriftlich (Ziffer 16.1 S.3) bestätigt ("Auftragsbestätigung") . Erfolgt die beauftragte Leistung durch den Anbieter, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit der Lieferung bzw. mit Beginn der Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.

2.2 Erteilt der Kunde dem Anbieter einen Zusatzauftrag über eine Leistung, die bereits im Angebot aufgelistet war, von ihm aber ursprünglich nicht bestellt wurde, so gilt der Zusatzauftrag dem Hauptauftrag zugehörig und bedarf keiner weitere Schrifterfordernisse.

2.3 Der Kunde ist verpflichtet, unser Angebot sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Das gilt im Besonderen für Angebote für Projekte, in denen wir Annahmen getroffen und als solche bezeichnet haben, die wir unserer Leistungsbeschreibung und Kalkulation zugrunde gelegt haben. Treffen diese Annahmen nicht zu oder sieht der Kunde aus anderem Grund Änderungsbedarf, wird er uns dies mitteilen, damit wir unser Angebot entsprechend korrigieren können. Unterlässt der Kunde dieses, so wird über das unveränderte Angebot hinausgehender etwaiger Mehraufwand zu seinen Lasten zu den aktuell gültigen Preisen gemäß Preisliste berechnet.

3. Vertragsgegenstand, Leistungen

3.1 Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der vom Anbieter geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nicht anderes vereinbart ist, aus dem jeweiligen Vertrag in der Form der Auftragsbestätigung, jeweils mit der entsprechenden Produktbeschreibung, in dieser Reihenfolge.

3.2 Grundsätzlich, wenn nicht ausdrücklich definiert, sind werkvertragliche Leistungen nicht Gegenstand des Vertrages. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde. Der Anbieter erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.

3.3 Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Inhalte, die der Kunde auf dem zur Nutzung bereitgestellten Serverplatz speichert. Für Tatsachen- und/ oder Meinungsäußerungen, die in Dokumenten des Kunden zum Ausdruck kommen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Anbieter ist nicht zur Kontrolle der Inhalte vor deren Speicherung oder Bereitstellung auf dem Serverplatz verpflichtet.

4. Lizenzbedingungen

4.1 An Software, die der Anbieter geliefert und dem Kunden übergeben hat, räumt er, soweit nichts anderes vereinbart ist, dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, diese bei sich auf Dauer für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Anbieter. Liefert der Anbieter Standardsoftware von Drittherstellern, sind die Lizenzbedingungen des Drittherstellers (EULA`s) maßgeblich.

4.2 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

4.3 Einmal im Jahr ist der Anbieter berechtigt, beim Kunden zu prüfen, ob die gelieferte Software in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bedingungen genutzt wurde und wird. Die Prüfung kann der Anbieter selbst oder durch Dritte vornehmen. Wird festgestellt, dass der Kunde das gelieferte Produkt über die vereinbarte Kapazität und oder das Nutzungsrecht hinaus genutzt hat, hat er die aktuelle Gebühr für die zusätzliche Kapazität und oder Nutzungsrechte nachzuentrichten. Wird das vereinbarte Volumen im mehr als 5 % überschritten, trägt der Kunde die angemessenen Kosten des Audits. Darüber hinaus gehende Rechte des Anbieters bleiben unberührt.

4.4 Der Anbieter kann in Bezug auf die Software das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Widerruf erfolgt durch schriftliche Widerrufserklärung; Ziffer 16.1 S. 3 gilt entsprechend. Der Anbieter hat dem Kunden vor dem Widerruf eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Anbieter nach erfolgtem Widerruf die Einstellung der Nutzung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Widerrufserklärung schriftlich zu bestätigen.

4.5 Bei der Lieferung von Standardsoftware, die nicht wir, sondern Dritte, z.B. die Atlassian Inc. oder andere hergestellt haben, liefern wir keine eigene Dokumentation. Der Kunde hat sich die Originalanwenderdokumentation des Herstellers bei dem Hersteller zu beschaffen. In der Regel stellen die Hersteller diese zum Download auf einer Webseite bereit. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Hersteller solche Webseiten, auch zukünftig, vorhalten.

4.6 Software wird grundsätzlich durch die Ermöglichung des Downloads im Wege der Datenfernübertragung geliefert. Wir sind verpflichtet, dem Kunden den License Key zur Verfügung zu stellen, auf den Quellcode (source code) hat der Kunde gegen uns keinen Anspruch.

4.7 Haben wir uns zur Installation der Software im Rahmen des Supports verpflichtet, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, vor allem der Anschluss an das vorhandene Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind. Vor jeder Installation wird der Kunde für eine ordnungsgemäße Datensicherung (Backup) aller seiner Daten sorgen.

5. Mietsachen/Hosting

5.1 Der Anbieter vermietet dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages eine im Vertrag bzw. Angebot beschriebene virtuelle Maschine und – sofern beauftragt – zusammen mit Hardware. Die Hard- und Software werden als einheitliches System vermietet, das nachfolgend als „Mietsache“ bezeichnet wird. Die Mietsache wird zu dem im Mietvertrag bzw. dem Angebot oder in der Auftragsbestätigung bezeichneten vertragsmäßigen Gebrauch überlassen.

5.2 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden. Die Mietsache darf nur zu den im Mietvertrag bzw. Angebot näher bezeichneten Zwecken verwendet werden, sofern im Mietvertrag bzw. im Angebot keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist die die Mietsache ausschließlich zu der Installation und Nutzung von Atlassian Produkten auf einer Debian Linux Basis bestimmt. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einschließlich der nach diesem Vertrag überlassenen Software einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Kunden ist im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs zulässig.

5.3 Der Anbieter übernimmt die Installation und Aufstellung der Mietsache und führt die Betriebsbereitschaft herbei. Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie die Durchführung der Überprüfung der Betriebsbereitschaft erfolgen zu den im Mietvertrag bzw. Angebot festgelegten Zeitpunkten und festgelegten Kriterien. Weitere Leistungen des Anbieters sind gesondert zu beauftragen und gesondert zu vergüten.

5.4 Der Anbieter und Kunde werden, nachdem der Anbieter dem Kunden die Mietsache zur Verfügung gestellt hat, gemeinschaftlich die ordnungsgemäße Betriebsbereitschaft feststellen. Hierzu werden der Anbieter und der Kunde ggf. anhand von im Mietvertrag bzw. Angebot vereinbarten Kriterien sich davon überzeugen, dass die zur Verfügung gestellte Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand ist. Soweit die Betriebsbereitschaft gegeben ist, wird der Anbieter diese dem Kunden schriftlich oder textlich (per Mail, FAX oder Ticketsystem) bestätigen. Ab dem Tag der Bestätigung oder der vermuteten Betriebsbereitschaft beginnt der Mietvertrag. Erhebt der Kunde gegen die Feststellung der Betriebsbereitschaft nicht innerhalb von fünf (5) Tagen schriftlich begründete Einwände wird die Betriebsbereitschaft zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vermutet.

5.5 Der Anbieter verpflichtet sich die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Diese Verpflichtung bezieht sich nur auf den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache zum Zeitpunkt der Feststellung der Betriebsbereitschaft.

5.6 Der Anbieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen oder zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung erforderlich sind. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Anbieter wird den Kunden über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis setzen. Entstehen dem Kunden auf Grund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Anbieter zu ersetzen.

5.7 Änderungen an der Mietsache durch den Kunden bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Anbieters. Dies gilt insbesondere für Konfigurationsänderungen, Softwareinstallationen – ausgenommen Atlassian Produkte oder deren Erweiterungen - sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Geräten, EDV-Anlagen oder Netzwerken. Zustimmungsfreie Handlungen des Kunden im Hinblick auf die überlassenen Computerprogramme nach § 69d UrhG bleiben unberührt.

5.8 Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen oder auch den gesamten Vertrag kündigen, wenn der Kunde nicht unerheblich gegen Nutzungsbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Widerruf bzw. die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung; Ziffer 16.1 S. 3 gilt entsprechend. Der Anbieter hat dem Kunden vor dem Widerruf oder der Kündigung eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf bzw. die fristlose Kündigung rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf bzw. die Kündigung auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der alleinige Widerruf des Nutzungsrechtes gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Der Kunde hat dem Anbieter nach erfolgtem Widerruf bzw. erfolgter Kündigung die Einstellung der Nutzung innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich zu bestätigen.

5.9 Soweit in der Leistungsbeschreibung genannt, sind Installation und Konfiguration von Software, Gegenstand unserer Leistung. Alle darüber hinausgehenden Leistungen müssen separat beauftragt werden.

5.10 Die vorzeitige Aufgabe der Nutzung durch den Mieter, hat keinen Einfluss auf die bereits gezahlte Vergütung des Mietzeitraumes.

6. Dienstleistung/Support

6.1 Unsere Beratungs- und Supportleistungen werden im Rahmen von Dienstleistungsverträgen erbracht.

6.2 Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter des Anbieters werden von diesem ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters. Bei der Auswahl wird der Anbieter die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Der Anbieter erbringt die Leistungen durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. Wird eine vom Anbieter zur Vertragserfüllung eingesetzte Person durch eine andere ersetzt und ist eine Einarbeitung erforderlich, so geht diese zu Lasten des Anbieters.

6.3 Der Anbieter bestimmt – nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes - die Art und Weise der Leistungserbringung.

6.4 Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter bzw. den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters nicht weisungsbefugt.

6.5 An den Leistungsergebnis die der Anbieter im Rahmen des Vertrages erbracht und den Kunden übergeben hat, räumt er dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks auf Dauer zu nutzen. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Anbieter.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.

7.2 Die Abrechnung aller Lieferungen und Leistungen erfolgt per Rechnung. Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, von Kunden aber beauftragt werden, gelten als Nachtrag zum jeweiligen Vertrag und werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.

7.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

7.4 Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Vertrages. Die darin genannten Preise sind verbindlich.

7.5 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise „Netto“, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen geschuldeten Umsatzsteuer.

8. Liefertermine und Fristen

8.1 Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung) verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.

8.2 Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung ganz oder teilweise in Verzug und hat er dies zu vertreten, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen Verzug für jede vollendete Woche auf 0,5% des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann begrenzt. Die Verzugshaftung ist insgesamt begrenzt auf 5% des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Das gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.

9. Pflichten des Kunden

Sämtliche nachfolgende Pflichten des Kunden, auch die Mitwirkungspflichten, sind Hauptleistungspflichten.

9.1 Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten zur Person richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Diese Pflicht betrifft vor allem Name, ladungsfähige Anschrift (keine Postfächer), E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer des technischen und administrativen Ansprechpartners für die Domain.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum Server streng geheim zu halten und uns zu informieren, sobald er den Verdacht hat, dass diese Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt sind.

9.3 Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, dass die Inhalte, die über den Server produziert und / oder publiziert werden, in Einklang mit gesetzlichen und vertraglichen Regelungen stehen. Wir sind nicht verpflichtet, die Inhalte auf Verstöße gegen Gesetze und sonstige Regeln zu untersuchen.

9.4 Der Kunde ist für die regelmäßigen Datensicherungen seiner auf dem Server hinterlegten Daten selbst verantwortlich. Er wird vor rechtzeitig angekündigten Wartungsarbeiten stets eine Datensicherung vornehmen.

9.5 Der Kunde darf Software, die den Server extrem beansprucht, nur installieren, wenn der Server für diese Software geeignet ist und die Nutzung der Software auf diesem Server durch uns freigegeben wurde. Ein Beispiel für Softwareprodukte dieser Kategorie sind "Continuous Build"-Produkte wie etwa Atlassian Bamboo. Für Softwareprodukte dieser Art ist in der Regel ein eigener physischer Server erforderlich. Bei unangemessen starker Beanspruchung des Servers behalten wir uns vor, den Server abzuschalten.

9.6 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendige Unterlagen, Informationen usw. soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Beauftragung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung.

10. Sach- und Leistungsmängel

Für Mängel an Leistungen, die nicht Dienstleistungen sind, übernimmt der Anbieter die Gewährleistung nach folgenden Maßgaben:

10.1 Der Kunde hat etwaige Sachmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und –analyse erforderlichen Informationen schriftlich unverzüglich mitzuteilen.

Die Vorschriften zum Störungsmanagement, Ziffer 11 gelten entsprechend. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Ziffer 16.1 S. 3 gilt entsprechend. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen.

10.2 Softwaremängel: Der Kunde erkennt an, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik unmöglich ist, dass Software fehlerfrei arbeitet. Der Anbieter gewährleistet daher in Bezug auf Software lediglich, dass die Software zum Zeitpunkt der Überlassung an den Kunden im wesentlichen die Merkmale der Leistungsbeschreibung bzw. Produktbeschreibung aufweist und bei normgerechter Benutzung und ordnungsgemäßer Pflege gemäß der Leistungsbeschreibung funktioniert. Der Anbieter übernimmt keine Garantie, und haftet nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Erwartungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist und dass die Software frei von Fehlern und Schadsoftware ist. Der Anbieter hat bei Softwaremängeln nach seiner Wahl das Recht, eine mangelfreie Software zu liefern oder den Mangel zu beseitigen (z.B. durch Umgehungslösungen oder Patches). Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen.

10.3 Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres nach Übergabe oder anderer Zugänglichmachung der Leistung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, Ansprüche und Rechte des Kunden bei arglistigen Verschweigen von Mängeln und bei Übernahme einer Beschaffungsgarantie durch den Anbieter und für Schäden, die durch einen Mangel direkt verursacht sind.

11. Störungsmanagement

11.1 Der Anbieter wird im Rahmen des Störungsmanagement während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden unter Vergabe einer Kennung entgegen nehmen und die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen. Auf Wunsch des Kunden bestätigt der Anbieter dem Kunden den Eingang der Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung. Dies geschieht über das bereitgestellte Ticketsystem.

11.2 Der Anbieter wird dem Kunden bei ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung einer Störung, etwa Handlungsanweisungen oder Änderungen der Software zur Verfügung stellen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Software mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.

11.3 Der Kunde wird Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem Anbieter etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.

11.4 Die Supportleistung kann auch mit Hilfe von Fernwartungszugängen umgesetzt werden. Hierzu stellt der Kunde einen entsprechenden sicheren Zugang zur Verfügung.

11.5 Weitergehende Leistungen zum Störungsmanagement und in Bezug auf die Durchführung von Maßnahmen zur Störungsverhinderung/-beseitigung, etwa andere Ansprech- oder geringere Reaktionszeiten bzw. vorbeugende Überwachung und Untersuchung, sind schriftlich (Ziffer 16.1 S.3), z.B. in einem gesonderten Service-Level-Agreement (SLA), zu vereinbaren.

12. Rechtsmängel

12.1 Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber für eine durch seine Leistung erfolgte Verletzung von Rechten Dritter nur, soweit die Leistung durch den Kunden vertragsgemäß, insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Die Haftung für die Verletzung Rechte Dritter ist ferner beschränkt auf Rechte Dritter innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.

12.2 Der Anbieter wird den Kunden gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes durch die vertragsgemäße Nutzung der Leistung hergeleitet werden. Der Anbieter stellt den Kunden von diesem auferlegten Kosten und Schadensersatzbeiträgen frei, wenn der Kunde den Anbieter unverzüglich über solche Ansprüche informiert hat und der Kunde nicht ohne Zustimmung des Anbieters Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen durchführt.

13. Haftung

Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt auf Schadensersatz
- für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
- für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2 Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit, soweit er oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweck gefährdet und auf deren Einhaltung (wie z.B. im Falle der Verpflichtung zur mangelfreier Leistung) der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit der Anbieter für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall wird die Haftung auf den Vertragswert begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

13.3 Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde.

13.4 Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

13.5 In den Fällen, in denen keinen Dauernutzungsrecht vereinbart wurde, ist die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel bei Vertragsschluss ausgeschlossen.

13.6 Soweit die Haftung nach dieser Ziffer 13 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

14. Rückgabe der Mietsache

14.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Anbieter die Mietsache in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand vollständig zurückzugeben.

14.1 Der Kunde hat bei Beendigung des Vertragsverhältnisses alle Daten aus der Mietsache zu sichern und die Mietsache zur Löschung bzw. Demontage freizugeben. Erfolgt die Freigabe nicht spätestens am letzten Kalendertag des Mietverhältnisses, ist der Anbieter berechtigt anteilig für jeden weiteren Tag Miete zu verlangen.

14.2 Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.

15. Nennung als Referenzkunden

15.1 Der Kunde stimmt der namentlichen Nennung als Referenzkunde und der Verwendung des Firmenlogos durch die Pix Software GmbH im Rahmen einer Referenzkundenliste zu. Falls die Nennung nicht gewünscht ist, muss der Kunde der Nennung schriftlich widersprechen.

16. Geheimhaltung und Datenschutz

16.1 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher (Ziffer 16.1 S.3 ) Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

16.2 Die Vertragspartner beachten bei der Leistungserbringung die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Solange gesetzlich vorgesehen, verpflichtet der Anbieter die auf seiner Seite tätigen Personen gemäß § 5 Satz 2 BDSG auf das Datengeheimnis und verpflichtet sie zur Vertraulichkeit i.S.d Art. 28 Abs. 3 b) DSGVO und weist dies dem Kunden auf Anforderung nach.

Soweit der Anbieter bei der Durchführung eines Vertrages personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird er im Auftrag des Kunden tätig. Der Anbieter wird die personenbezogenen Daten daher nur im Rahmen des jeweiligen Vertrages oder anderer schriftlicher Weisungen des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Auf Anforderung des Auftragnehmers oder des Auftraggebers kann für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers eine gesonderte Datenschutzvereinbarung (Auftragsdatenverarbeitung) getroffen werden.

17. Verschiedenes

17.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sind nur schriftlich zu vereinbaren. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden. Ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

18.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist der Sitz des Anbieters.

18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.3 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Parteien sowie für Streitigkeiten in Bezug auf das Entstehen und die Wirksamkeit dieser Vertragsverhältnisse ist gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

19. Salvatorische Klausel

19.1 Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.

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